Wer für CHF 2’000 Bitcoin kauft, tippt in der App auf «Kaufen» und ist fertig. Wer CHF 250’000 investieren, eine geerbte Krypto-Sammlung in Franken umwandeln oder nach einem Firmenverkauf einen Teil des Erlöses in Bitcoin anlegen will, stellt andere Fragen: Wie stark bewegt meine Order den Preis? Wer nimmt mir die Summe zu einem festen Kurs ab? Welche Unterlagen will die Bank sehen? Und wo liegen die Coins danach sicher?
Diese Seite erklärt, was Over the Counter: Handel direkt zwischen zwei Parteien statt über das öffentliche Orderbuch einer Börse; der Preis wird für den ganzen Betrag fest vereinbart.-Handel ist, welche Anbieter in der Schweiz grosse Tickets abwickeln, welche Mindestbeträge öffentlich bekannt sind und was für Herkunftsnachweis, Verwahrung und Steuern gilt. Wo Anbieter keine Zahlen publizieren, steht «auf Anfrage».
Dass sich gerade hier Krypto-Banken, Verwahrer und Desks ballen, hat mit dem Finanzplatz zu tun. Private Banking hat in Zürich und Genf Tradition, 2019 erhielten mit Sygnum und SEBA (heute AMINA) zwei Krypto-Banken eine FINMA-Bewilligung, und laut der IFZ Crypto Assets Study der Hochschule Luzern zählten die Schweiz und Liechtenstein im Juni 2026 zusammen 399 Krypto-Asset-Unternehmen, rund ein Drittel davon im Kanton Zug (Crypto Valley Zug).
Was OTC heisst – und ab wann es sich lohnt
An einer Börse kaufen Sie aus dem Liste aller offenen Kauf- und Verkaufsaufträge einer Börse, sortiert nach Preis. Ihre Tiefe zeigt, wie viel zu welchem Kurs gehandelt werden kann.. Dort liegen Verkaufsangebote zu verschiedenen Preisen. Eine grosse Kauforder räumt erst die günstigsten Angebote ab und frisst sich dann zu teureren durch. Die Differenz zwischen erwartetem und tatsächlich bezahltem Durchschnittspreis heisst Abweichung zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich erzielten Preis, weil eine grosse Order mehrere Preisstufen im Orderbuch abräumt..
Ein vereinfachtes Beispiel mit frei gewählten, runden Zahlen: Im Orderbuch liegen 0,5 BTC zu CHF 80’000, weitere 0,5 BTC zu CHF 80’100 und dann 1 BTC zu CHF 80’300. Wer per Market-Order 2 BTC kauft, zahlt im Schnitt CHF 80’175 – 0,22 Prozent mehr als der angezeigte beste Preis, zusätzlich zur Gebühr. Ein OTC-Desk nennt Ihnen dagegen einen festen Preis für den ganzen Betrag und trägt das Ausführungsrisiko selbst.
OTC lohnt sich vor allem, wenn
- der Betrag im Verhältnis zur Tiefe des Orderbuchs gross ist, etwa ab einigen Hunderttausend Franken,
- Sie in Franken von einem Schweizer Konto abrechnen wollen,
- Sie einen festen Preis brauchen, zum Beispiel bei einem Verkauf mit festem Termin,
- Sie eine persönliche Ansprechperson und eine saubere Abrechnung für die Steuerakten wünschen.
Unter rund CHF 50’000 genügt meist ein normales Börsenkonto. Auch grössere Beträge lassen sich dort mit Limit-Orders über mehrere Tage verteilt kaufen. Bitcoin Suisse bietet dafür Time-Weighted Average Price: Ausführungsalgorithmus, der eine grosse Order gleichmässig über einen Zeitraum verteilt, um den Preis weniger zu bewegen.-Aufträge an, die eine Order automatisch über Stunden verteilen. Bei Swissquote sinkt die Handelsgebühr mit dem 30-Tage-Volumen bis auf 0,08 Prozent (Maker) und 0,18 Prozent (Taker) ab USD 60 Millionen. Und wer gar keine Coins halten will, kauft ein Krypto-ETP an der SIX (Krypto-ETPs).
Wer in der Schweiz OTC anbietet
Die folgende Übersicht nennt nur Angaben, die wir bei den Anbietern selbst oder in genannten Quellen gefunden haben. Konditionen werden in diesem Segment fast immer individuell verhandelt.
| Status | Für wen, ab wann | Kosten | |
|---|---|---|---|
| Bitcoin Suisse | VQF-SRO, keine Bank | Vermögende und Institutionelle, kein publiziertes Minimum | auf Anfrage |
| Sygnum Bank | Bank, FINMA | Privatkunden ab CHF 100’000 (Sekundärquelle) | 0,8 %, min. CHF 80 (Preisliste) |
| AMINA Bank | Bank, FINMA | nur professionelle Kunden | auf Anfrage |
| Crypto Finance | Wertpapierhaus, FINMA | nur Finanzinstitute | auf Anfrage |
| Kraken OTC | keine Schweizer Bewilligung | ab USD 50’000 | auf Anfrage |
| Swissquote | Bank, FINMA | Privat und institutionell | bis 0,08 % Maker im Handel |
| Bity | SRO SO-FIT | Private Trade Desk | bis 2,5 % all-in |
| Relai Private | VQF-SRO | nur Bitcoin, ab CHF 100’000 | 1,00 % bis 0,20 % |
| Mt Pelerin | SRO SO-FIT | grosse Käufe und Auszahlungen | Überweisung 0,9 % bis 0,6 % |
Bitcoin Suisse in Zug ist eines der ältesten Krypto-Finanzhäuser der Schweiz und seit 2014 Mitglied der Selbstregulierungsorganisation VQF. Eine Bank ist das Unternehmen nicht: Laut Netzwoche hat es seine Banklizenz-Pläne im Januar 2024 begraben. Die europäische Tochter erhielt im Juni 2026 eine MiCA-Bewilligung der liechtensteinischen FMA, eine Tochter in Abu Dhabi im Juli 2026 eine Bewilligung der ADGM. Im September 2026 kündigte Bitcoin Suisse an, bis zu 60 von 120 Schweizer Stellen nach Bratislava und Vietnam zu verlagern und sich stärker auf vermögende und institutionelle Kundschaft sowie Vermögensverwaltung zu konzentrieren. Das Angebot: Handel mit über 65 Assets über mehr als 12 Handelsplätze, neun Ordertypen, Verwahrung und Kredit gegen Verpfändung von Wertschriften oder Kryptowährungen, ohne diese verkaufen zu müssen. in CHF, EUR und USD. Eine Gebührentabelle veröffentlicht das Haus nicht.
Sygnum Bank hat seit 2019 eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung der FINMA und liefert die Technik für das Krypto-Angebot von PostFinance, der Zuger Kantonalbank und BancaStato. Für Privatkundinnen und -kunden nennt die Preisliste laut Suchmaschinen-Auszügen ein Mindestvolumen von CHF 100’000 und eine Handelsgebühr von 0,8 Prozent, mindestens CHF 80. Die Website war für uns nicht abrufbar – prüfen Sie die Zahlen.
AMINA Bank (bis 2023 SEBA) ist eine Schweizer Bank mit FINMA-Bewilligung in Zug. Sie nimmt nur professionelle Kunden auf: mit einem Vermögen von mindestens CHF 500’000 plus einschlägigem Wissen oder mindestens CHF 2 Millionen. Eine Mindesteinlage gibt es nicht. Gehandelt wird rund um die Uhr über Online-Banking, App, die Plattform AMINA Pro, eine FIX-Schnittstelle oder den Trading Desk.
Crypto Finance AG gehört zur Deutschen Börse und wird von der FINMA beaufsichtigt, laut eigenem Bericht als Wertpapierhaus ohne Banklizenz. Sie bedient nur Finanzinstitute, unter anderem führt sie die Krypto-Aufträge der Zürcher Kantonalbank aus. Privatpersonen kommen also indirekt über ihre Bank in Kontakt.
Kraken OTC wird von der Payward-Gruppe betrieben und richtet sich an Trades ab USD 50’000. Abgerechnet wird auf das Kraken-Konto, ein Bankkonto oder eine Wallet; Franken zahlen Sie per SIC über die Bank Frick gebührenfrei auf Ihr Kraken-Konto ein (Kraken-Test). Eine Schweizer Bewilligung hat Kraken nicht.
Bity in Neuenburg hat sein Modell auf einen Private Trade Desk umgestellt und nennt Kosten von bis zu 2,5 Prozent all-in, verhandelt pro Transaktion. Relai Private verkauft ausschliesslich Bitcoin ab CHF 100’000, mit Gebühren von 1,00 Prozent bis hinunter zu 0,20 Prozent ab CHF 50 Millionen. Mt Pelerin wirbt mit Unterstützung bei grossen Käufen und Auszahlungen für Privatkunden; bei Banküberweisungen sinkt die Kommission mit dem Jahresvolumen von 0,9 Prozent (ab CHF 50’001) auf 0,6 Prozent über CHF 10 Millionen.
Nicht bestätigen konnten wir die Konditionen von Coinbase Prime für Schweizer Kunden. CEX.IO bewirbt unter prime.cex.io ein Angebot für institutionelle Kunden; Details zu Mindestbeträgen, Abwicklung und Verfügbarkeit in der Schweiz liessen sich nicht abrufen. Für Schweizer Privatkunden ist CEX.IO eine Börse mit Vertragspartner auf Nevis, ohne FINMA-Bewilligung und ohne Franken – kein OTC-Desk im Sinne dieser Seite.
Kantonalbanken und Grossbanken
Für vermögende Privatkunden ist die eigene Bank oft der einfachste Weg, weil sie die Herkunft des Geldes schon kennt. Die Luzerner Kantonalbank verlangt für Krypto-Käufe zwischen CHF 100’000 und 990’000 eine Gebühr von 1,00 Prozent, darüber auf Anfrage. PostFinance senkt die Handelsgebühr ab USD 1 Million auf 0,55 Prozent und die Depotgebühr ab CHF 1 Million auf 0,05 Prozent pro Jahr (PostFinance Krypto). Die Zürcher Kantonalbank handelt seit September 2024 Bitcoin und Ether im E-Banking. UBS soll laut Medienberichten ausgewählten Private-Banking-Kunden seit Januar 2026 Bitcoin und Ether anbieten; bestätigt hat die Bank das nicht. Einen Überblick gibt die Seite Krypto-Banken in der Schweiz.
So läuft ein OTC-Kauf ab
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Onboarding
Identifikation, Erklärung zur wirtschaftlich berechtigten Person und Herkunftsnachweis. Planen Sie dafür Vorlauf ein, vor allem bei einer neuen Geschäftsbeziehung.
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Konto vorfinanzieren
CHF, EUR oder USD von einem Konto auf Ihren eigenen Namen überweisen. Zahlungen von Dritten lehnen regulierte Anbieter in der Regel ab.
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Preis anfragen
Per Telefon, Chat oder Plattform erhalten Sie einen festen Kurs für den ganzen Betrag, der meist nur kurz gültig ist – oder Sie beauftragen eine Ausführung über Stunden.
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Abschluss und Bestätigung
Nach Ihrer Zusage wird gehandelt. Die Handelsbestätigung gehört in Ihre Steuerakten.
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Lieferung
Die Coins bleiben in der Verwahrung des Anbieters oder gehen an eine zuvor geprüfte eigene Wallet. Zuerst eine kleine Testüberweisung.
Ihr Betrag ist kleiner, als ein OTC-Desk es lohnend macht? Ein reguläres Konto mit Limit-Orders reicht dafür in den meisten Fällen.
Seit 2013 am MarktGruppe registriert bei FinCEN (USA) und FCA (UK)
Herkunftsnachweis, KYC und Reiseregel
Alle beaufsichtigten Schweizer Anbieter unterstehen dem Geldwäschereigesetz. Bei grossen Beträgen müssen sie nicht nur wissen, wer Sie sind, sondern auch, woher das Geld stammt. Diese Unterlagen werden typischerweise verlangt:
- Gültiger Pass oder ID und ein aktueller Wohnsitznachweis
- Erklärung zur wirtschaftlich berechtigten Person, bei Firmen auch Handelsregisterauszug
- Herkunftsnachweis: Lohnausweis, Steuerveranlagung, Verkaufsvertrag einer Firma oder Liegenschaft, Erbbescheinigung
- Kontoauszüge, die den Weg des Geldes zum Konto auf Ihren Namen zeigen
- Beim Verkauf von Krypto: Kaufbelege, Exporte der Börsen, Wallet-Adressen und eine Erklärung, wie Sie die Coins erworben haben
- Nachweis, dass eine externe Wallet Ihnen gehört
Der letzte Punkt hat einen Schweizer Hintergrund. Die FINMA wendet die Regel, nach der bei Krypto-Überweisungen Angaben zu Absender und Empfänger mitgeschickt werden müssen, wie bei Banküberweisungen. seit ihrer Aufsichtsmitteilung 02/2019 ohne Ausnahme für private Wallets an: Beaufsichtigte Institute dürfen Krypto nur an externe Wallets ihrer eigenen, verifizierten Kundschaft senden oder von dort empfangen, solange keine Angaben zu Absender und Empfänger übermittelt werden können. Rechnen Sie deshalb damit, Ihre Wallet etwa mit einer signierten Nachricht oder einer kleinen Testtransaktion nachweisen zu müssen. Mehr dazu unter FINMA-Regulierung.
Verwahrung grosser Bestände
Nach dem Kauf stellt sich die wichtigere Frage: Wo liegen die Coins? Drei Modelle stehen zur Wahl.
Bankverwahrung. Bei einer Bank mit FINMA-Bewilligung liegen die Coins im Depot, neben Ihren Wertschriften. Kryptowerte sind keine Bankeinlagen; die Einlagensicherung greift nicht. Das DLT-Gesetz, in Kraft seit August 2021, hat dafür die Rechtssicherheit im Konkurs erhöht: Kryptowerte, die einem Kunden jederzeit zugeordnet werden können, lassen sich aus der Konkursmasse aussondern. Fragen Sie Ihre Bank, wie sie das umsetzt.
Spezialisierte Verwahrer. Bitcoin Suisse etwa bietet ein Krypto-Konto und eine Vault-Lösung an. Hier zählt der Status des Anbieters: Ein SRO-Mitglied ist kein beaufsichtigtes Institut im Sinne einer Bank.
Eigene Verwahrung. Mit einer Hardware-Wallet halten Sie die Schlüssel selbst. Bei grossen Beträgen bietet sich ein Wallet, für deren Transaktionen mehrere Schlüssel nötig sind, zum Beispiel 2 von 3. Der Verlust eines einzelnen Schlüssels führt nicht zum Verlust der Coins.-Aufbau an, zum Beispiel zwei von drei Schlüsseln auf Geräten verschiedener Hersteller an getrennten Orten. Denken Sie auch an den Erbfall: Ohne dokumentierten Zugang sind die Coins für die Erben verloren. Geräte vergleicht unser Wallet-Ratgeber, etwa die BitBox aus Adliswil.
Steuern bei grossen Krypto-Vermögen
Bestände unterliegen der kantonalen Jährliche kantonale Steuer auf dem Nettovermögen per 31. Dezember – Kryptowährungen zählen dazu. zum Wert per 31. Dezember. Die ESTV-Kursliste nennt für Ende 2025 rund CHF 69’572 pro Bitcoin; wer 3 BTC hielt, deklarierte also rund CHF 208’716.
Kursgewinne aus dem Privatvermögen sind steuerfrei – solange Sie nicht als gewerbsmässiger Händler gelten. Die ESTV wendet dafür das Kreisschreiben 36 sinngemäss an. Sind alle fünf Kriterien erfüllt, geht die Steuerbehörde in jedem Fall von privater Vermögensverwaltung aus:
- Haltedauer der verkauften Werte von mindestens sechs Monaten.
- Transaktionsvolumen pro Jahr höchstens das Fünffache des Bestands zu Jahresbeginn.
- Realisierte Kapitalgewinne unter 50 Prozent des Reineinkommens.
- Keine Fremdfinanzierung, oder die Vermögenserträge übersteigen die Schuldzinsen.
- Derivate nur zur Absicherung eigener Positionen.
Ist ein Kriterium verletzt, gilt man nicht automatisch als Händler, sondern der Einzelfall wird geprüft. Gerade bei OTC-Kunden sind zwei Punkte heikel: häufiges Hin und Her grosser Beträge und Lombardkredite auf Krypto, denn Fremdfinanzierung gilt laut Kreisschreiben als stärkstes Indiz für gewerbsmässigen Handel.
Zwei weitere Punkte: Zahlungs-Token wie Bitcoin unterliegen laut ESTV weder der Emissions- noch der Umsatzabgabe. Und Transaktionskosten können Privatanleger nicht abziehen. Wie Sie alles deklarieren, steht in den Ratgebern Krypto-Steuern und Krypto in der Steuererklärung.
Kurz zur Vermögensverwaltung mit Krypto
Wer nicht selbst handeln will, kann ein Mandat vergeben. Bitcoin Suisse richtet sich mit dem Umbau stärker auf Vermögensverwaltung aus, und mehrere Banken bieten Krypto als Baustein in Mandaten an. Unabhängige Vermögensverwalter brauchen seit dem Finanzinstitutsgesetz eine Bewilligung der FINMA – prüfen Sie diese, bevor Sie einem Verwalter Vollmacht geben. Und wer seine Coins später wieder in Franken umwandeln will, findet die Wege unter Krypto auszahlen in der Schweiz.
Diese Seite ist keine Anlage- oder Steuerberatung; bei grossen Beträgen lohnt sich vorab eine Rückfrage bei der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Krypto-Banken
PostFinance, ZKB, Zuger KB, LUKB, BancaStato, Swissquote: Coins, Gebühren und ob Bitcoin auf die eigene Wallet darf. Dazu UBS, Raiffeisen und Sygnum.
Krypto-Steuern
Kursgewinne steuerfrei, Vermögenssteuer per 31.12., Einkommenssteuer auf Staking und Airdrops: So besteuern Bund und Kantone Krypto – inkl. Händler-Kriterien.
Krypto-Wallets
BitBox aus Adliswil, Trezor ab CHF 49, Ledger, Tangem aus Zug: was zu wem passt, wie Sie die Seed-Phrase sicher lagern und was die Travel Rule verlangt.
FINMA & Regulierung
Ist Krypto in der Schweiz legal? Was Bank-, FinTech- und SRO-Status für Sie bedeuten, wie die Travel Rule wirkt und wie Sie Anbieter in fünf Minuten prüfen.