Auf dieser Seite ETP, ETF, ETN: die Unterschiede
  1. ETP, ETF, ETN: die Unterschiede
  2. Krypto-ETPs an der SIX: Angebot und Kosten
  3. Physisch besichert – und trotzdem nicht Ihre Coins
  4. So kaufen Sie einen Krypto-ETP
  5. Steuern auf Krypto-ETPs
  6. US-Bitcoin-ETFs: Können Schweizer IBIT kaufen?
  7. Krypto in der Säule 3a
  8. ETP, Direktkauf oder Bank: der Vergleich

Ratgeber · ETP und ETF· 6 Min. Lesezeit

Krypto-ETPs und Bitcoin-ETFs in der Schweiz

Bitcoin im Wertschriftendepot statt in der App: was Krypto-ETPs an der SIX sind, wie sie sich vom ersten Schweizer Bitcoin-ETF unterscheiden und wann der Direktkauf günstiger ist.

Lieber die Coins selbst? Direktkauf ohne jährliche Produktgebühr.

Bitcoin kaufen

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Ein Krypto-ETP ist ein an der SIX gehandeltes Wertpapier, das mit Coins hinterlegt ist; ein ETF ist ein von der FINMA genehmigter Fonds.
  2. Für Privatanleger sind Kursgewinne auf ETPs wie auf Coins steuerfrei. Kosten entstehen über TER, Courtage, Spread und Währungswechsel.
  3. Bitcoin in der Säule 3a gibt es bei VIAC und finpension – als kleiner Anteil und mit Besteuerung beim Bezug.
Mehrere Bildschirme mit Kurscharts auf einem Schreibtisch vor einer Fensterfront mit Blick auf Stadt und Berge – Sinnbild für den Börsenhandel mit Krypto-ETPs

Im November 2018 begann an der SIX Swiss Exchange in Zürich der Handel mit dem ersten physisch hinterlegten Krypto-ETP der Welt. Seither ist die Schweizer Börse einer der wichtigsten Handelsplätze für solche Produkte: Heute sind dort über 200 Krypto-ETPs zahlreicher Emittenten gelistet. Im Oktober 2026 kam ein weiterer Meilenstein dazu – die FINMA genehmigte den ersten Schweizer Bitcoin-ETF für Privatanleger. Für wen lohnt sich der Umweg über das Wertschriftendepot? Dieser Ratgeber erklärt die Produkte, die Kosten, die Steuern und die Säule 3a – und vergleicht alles mit dem direkten Kauf.

ETP, ETF, ETN: die Unterschiede

Im Alltag heisst fast alles «Bitcoin-ETF». Rechtlich gibt es aber klare Unterschiede, und sie betreffen Ihr Risiko.

Ein ETP (Exchange Traded Product) ist eine Schuldverschreibung eines Emittenten, die an der Börse gehandelt wird und den Kurs eines Coins oder Korbs abbildet. An der SIX müssen Krypto-ETPs vollständig mit echten Coins oder anderen Sicherheiten hinterlegt sein, die ein unabhängiger Dritter verwahrt. Eine Genehmigung der FINMA brauchen sie nicht; laut FINMA unterstehen sie der SIX Exchange Regulation.

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist dagegen ein Anlagefonds nach Kollektivanlagengesetz, von der FINMA genehmigt. Sein Vermögen ist Vermögen, das rechtlich vom Vermögen der Fondsleitung getrennt ist und bei deren Konkurs den Anlegern gehört.. Die FINMA hat im Oktober 2026 den ersten Schweizer Fonds genehmigt, der direkt in Bitcoin investiert und Privatanlegern offensteht. Sie stuft ihn als «übrigen Fonds für alternative Anlagen» mit besonderem Risiko ein und hat eine Ausnahme von den Regeln zur Risikoverteilung gewährt. Den Anbieter nannte die FINMA nicht; BIT Asset Management meldete am selben Tag, es handle sich um ihren Bitcoin Fund ETF (Ticker BBIT), der für den Handel an der SIX vorgesehen ist.

Ein ETN (Exchange Traded Note) ist eine Schuldverschreibung, die in der Regel nicht physisch besichert ist. Fällt der Emittent aus, sind Anleger ungesicherte Gläubiger. In der EU sind solche Strukturen verbreiteter als an der SIX.

Krypto-ETPs an der SIX: Angebot und Kosten

Den Anfang machte 2018 das Schweizer Start-up Amun, heute 21Shares, mit einem Krypto-Korb (Ticker HODL) und einer Jahresgebühr von 2,5 %. Inzwischen ist das Angebot breit: Laut den Monatsreports der SIX sind Hunderte Krypto-Produkte auf über 20 Basiswerte gelistet, darunter über 200 ETPs. Zu den Emittenten gehören 21Shares, Bitwise, CoinShares, Fidelity, Invesco, iShares, VanEck, WisdomTree, Valour, Xtrackers und die Zuger AMINA Bank. Den grössten Teil des Umsatzes macht Bitcoin aus, gefolgt von Ether, Indexprodukten und Solana.

Der wichtigste Kostenfaktor ist die jährliche Produktgebühr, die Total Expense Ratio: die jährlichen Kosten eines Produkts in Prozent des Werts, laufend vom Kurs abgezogen.. Sie unterscheidet sich enorm:

ProduktTickerBasiswertTER pro Jahr
iShares Bitcoin ETPIB1TBitcoin0,25 %, zeitweise reduziert
21Shares Bitcoin ETPABTCBitcoin1,49 %
21Shares Ethereum Staking ETPAETHEther, gestakt1,49 %
21Shares Solana Staking ETPASOLSolana, gestakt2,50 %
21Shares XRP ETPAXRPXRP2,50 %

Auf CHF 10’000 Anlage macht das CHF 15 oder CHF 250 pro Jahr – Jahr für Jahr. Dazu kommen die Courtage Ihrer Bank, der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufskurs an der Börse; er fällt bei jedem Kauf und Verkauf an. und bei Produkten in US-Dollar der Währungswechsel. Viele ETPs werden in mehreren Währungen gehandelt; eine CHF-Linie wie beim iShares Bitcoin ETP erspart Ihnen den Umtausch. Gehandelt wird nur zu den Börsenzeiten der SIX an Werktagen, Bitcoin selbst handelt rund um die Uhr. Bewegt sich der Kurs am Wochenende stark, sehen Sie das erst am Montagmorgen.

Physisch besichert – und trotzdem nicht Ihre Coins

Die meisten Krypto-ETPs an der SIX sind physisch besichert: Der Emittent kauft für jedes ausgegebene Wertpapier die entsprechenden Coins und lässt sie von einem Verwahrer aufbewahren. Laut SIX stehen diese Sicherheiten den Anlegern zur Verfügung, wenn der Emittent zahlungsunfähig wird. Das senkt das Ausfallrisiko deutlich, beseitigt es aber nicht: ETPs sind kein Sondervermögen, und eine Abwicklung kann Zeit kosten.

Sie besitzen damit einen besicherten Anspruch gegen den Emittenten, nicht die Coins selbst. Als Privatanleger können Sie sich die Coins in der Regel nicht ins eigene Wallet ausliefern lassen. Prüfen Sie im Prospekt oder im Basisinformationsblatt, wer verwahrt, wie die Besicherung aussieht und ob der Emittent die hinterlegten Coins verleihen darf. Bei Staking-ETPs kommen die Risiken des Stakings hinzu, etwa Slashing – mehr dazu im Ratgeber Krypto-Staking.

Ein Vorteil gegenüber einer Krypto-Börse: Das ETP liegt in Ihrem Wertschriftendepot. Geht Ihre Bank in Konkurs, gehören Depotwerte nicht zur Konkursmasse.

So kaufen Sie einen Krypto-ETP

  1. Depot mit SIX-Zugang wählen

    Krypto-ETPs kaufen Sie wie Aktien über ein Wertschriftendepot, etwa bei Swissquote, PostFinance oder einer Kantonalbank. Ob einzelne Banken Krypto-ETPs sperren, ist nicht einheitlich; fragen Sie im Zweifel nach.

  2. Produkt vergleichen

    Ticker oder ISIN, Basiswert, TER, Handelswährung und Besicherung prüfen. Bei gleichem Basiswert entscheidet meist die TER.

  3. Basisinformationsblatt lesen

    Das Dokument nennt Kosten, Risiken, Verwahrer und Emittent. Schweizer Emittenten stellen es auf ihrer Website bereit.

  4. Mit Limit kaufen

    Kaufen Sie während der SIX-Handelszeiten mit Limit-Order, nicht unmittelbar nach Börsenstart, wenn die Spreads oft grösser sind.

  5. Steuerauszug ablegen

    Ihre Bank führt das ETP im Steuerauszug auf. Den brauchen Sie für das Wertschriftenverzeichnis.

Zu den Kosten gehört möglicherweise die eidgenössische Umsatzabgabe: 0,075 % für Schweizer und 0,15 % für ausländische Wertpapiere, wenn eine Schweizer Bank beteiligt ist. Ob Krypto-ETPs darunter fallen, hängt von ihrer steuerlichen Einordnung ab; eine Stellungnahme der ESTV speziell dazu haben wir nicht gefunden. Ihre Abrechnung zeigt es. Klar ist dagegen: Der direkte Kauf von Kryptowährungen ist von der Umsatzabgabe ausgenommen, denn Zahlungs-Token gelten laut ESTV nicht als steuerbare Urkunden.

Steuern auf Krypto-ETPs

Für Privatanleger gilt dasselbe wie bei direkt gehaltenen Coins: Kursgewinne sind steuerfrei, Verluste nicht abziehbar. Der Wert Ende Jahr unterliegt der Kantonale Steuer auf das Nettovermögen am Jahresende; Sätze und Freibeträge unterscheiden sich je nach Kanton.. Weil ETPs normale Wertpapiere mit Valorennummer sind, erscheinen sie im Steuerauszug Ihrer Bank, was die Steuererklärung vereinfacht. Wer häufig und mit Kredit handelt, riskiert auch hier die Einstufung als gewerbsmässiger Händler.

Eine offene Frage sind Staking-ETPs, bei denen Rewards in den Produktwert fliessen. Eine Regelung der ESTV speziell dazu haben wir nicht gefunden; prüfen Sie den Eintrag des Produkts in der Kursliste auf einen steuerbaren Ertrag. Die Grundsätze erklärt unser Ratgeber Krypto-Steuern in der Schweiz.

US-Bitcoin-ETFs: Können Schweizer IBIT kaufen?

Seit Januar 2024 gibt es in den USA Spot-Bitcoin-ETFs wie den iShares Bitcoin Trust (IBIT). In der EU dürfen Privatanleger solche Fonds meist nicht kaufen, weil ihnen das vorgeschriebene Basisinformationsblatt fehlt. In der Schweiz ist die Lage anders: Nach dem Finanzdienstleistungsgesetz muss bei reinen Ausführungsaufträgen ohne Beratung ein Kurzes Pflichtdokument mit Kosten und Risiken eines Finanzprodukts für Privatkunden (FIDLEG). nur abgegeben werden, wenn bereits eines existiert. Ein generelles Verbot gibt es also nicht; ob Sie US-ETFs kaufen können, entscheidet Ihr Broker. Manche lassen es zu, andere sperren US-Fonds für Privatkunden.

Bedenken Sie: US-ETFs handeln in US-Dollar während der US-Börsenzeiten, also am Schweizer Nachmittag und Abend. Mit dem Schweizer ETF und den CHF-Linien der ETPs an der SIX gibt es Alternativen ohne Währungswechsel.

Krypto in der Säule 3a

Direkt Coins halten können 3a-Stiftungen nicht, wohl aber Fonds und ETFs. Zwei digitale Anbieter bieten das an:

Der steuerliche Haken: In der Säule 3a sind Einzahlungen abziehbar, aber beim Bezug wird das ganze Guthaben besteuert, zu einem reduzierten Satz. Ein Bitcoin-Gewinn, der privat steuerfrei wäre, wird im 3a also mitbesteuert. Zudem ist das Geld in der Regel bis frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter gebunden. Ob ein kleiner Krypto-Anteil im 3a zu Ihnen passt, hängt von Anlagehorizont und Risikobereitschaft ab; dieser Ratgeber ersetzt keine Anlageberatung.

ETP, Direktkauf oder Bank: der Vergleich

Drei Wege zu Bitcoin für Schweizer Privatanleger
Krypto-ETPDirektkauf (Börse, App)Krypto bei der Bank
Was Sie besitzenWertpapier, mit Coins besichertdie Coins selbstCoins, von der Bank verwahrt
HandelszeitenSIX-Börsenzeitenrund um die Uhrmeist rund um die Uhr
Laufende KostenTER 0,15–2,5 % p.a.keine (ausser Wallet)z. B. 0,15 % p.a. bei PostFinance
Ins eigene Walletje nach Bank
Steuerauszugselten
Kursgewinne privatsteuerfreisteuerfreisteuerfrei
HauptrisikoEmittent und VerwahrerBörse, bis Sie abhebenBank und deren Krypto-Partner

Ein ETP passt zu Ihnen, wenn Sie bereits ein Wertschriftendepot haben, keine Wallets verwalten möchten und Wert auf einen sauberen Steuerauszug legen. Für kleine Beträge und lange Haltedauern ist eine tiefe TER entscheidend. Der direkte Kauf lohnt sich, wenn Sie die Coins selbst kontrollieren, rund um die Uhr handeln oder sie für Zahlungen nutzen wollen; wie das geht, steht im Ratgeber Bitcoin kaufen in der Schweiz, sichere Aufbewahrung im Ratgeber Krypto-Wallets. Dazwischen liegt der Kauf direkt bei der Bank, etwa bei PostFinance oder Swissquote – welche Banken was anbieten, zeigt unser Überblick Krypto-Banken in der Schweiz.

Sie möchten Bitcoin lieber direkt besitzen statt über ein Wertpapier? Mit einem Konto bei einer Krypto-Börse kaufen Sie ohne jährliche Produktgebühr.

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FAQ

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen Bitcoin-ETF?

Ja. Im Oktober 2026 hat die FINMA den ersten Schweizer Fonds genehmigt, der direkt in Bitcoin investiert und Privatanlegern offensteht. Laut BIT Asset Management handelt es sich um ihren Bitcoin Fund ETF (Ticker BBIT), der für den Handel an der SIX vorgesehen ist; die FINMA selbst nannte den Anbieter nicht. Daneben gibt es seit 2018 zahlreiche Krypto-ETPs an der SIX.

Sind Krypto-ETPs in der Schweiz steuerfrei?

Für Privatanleger sind Kursgewinne auf Krypto-ETPs wie auf direkt gehaltene Coins steuerfrei, Verluste dafür nicht abziehbar. Der Wert Ende Jahr unterliegt aber der Vermögenssteuer, und das Produkt erscheint im Steuerauszug Ihrer Bank. Wer sehr aktiv handelt, kann als gewerbsmässiger Händler gelten. Bei Staking-ETPs lohnt ein Blick auf den Eintrag in der Kursliste der ESTV.

Welche 3a-Anbieter bieten Bitcoin an?

VIAC führt in seinen 3a-Strategien den iShares Bitcoin Trust (TER 0,25 %) als alternative Anlage. finpension listet für die Säule 3a den Crypto Market Index Fund sowie die iShares-Trusts auf Bitcoin und Ether. Der Krypto-Anteil ist begrenzt; finpension nennt maximal 5 %. Bei frankly von der ZKB ist Bitcoin laut Vergleichsportalen nicht erhältlich.

Was passiert mit meinem ETP, wenn der Emittent pleitegeht?

Physisch besicherte Krypto-ETPs an der SIX müssen vollständig mit Coins oder anderen Sicherheiten hinterlegt sein, die ein unabhängiger Dritter verwahrt. Bei einer Insolvenz des Emittenten stehen diese Sicherheiten den Anlegern zur Verfügung. Anders als bei einem Fonds sind ETPs aber kein Sondervermögen. Die Abwicklung kann dauern, und Sie haben in dieser Zeit keinen Zugriff.

Fällt beim Kauf eines Krypto-ETP Stempelsteuer an?

Kryptowährungen selbst unterliegen nicht der Umsatzabgabe. Krypto-ETPs sind dagegen Wertpapiere; ob Ihre Bank die Abgabe von 0,075 % (Schweizer Titel) oder 0,15 % (ausländische Titel) erhebt, hängt von der steuerlichen Einordnung des Produkts ab. Eine Stellungnahme der ESTV speziell zu Krypto-ETPs haben wir nicht gefunden. Ihre Abrechnung zeigt, ob die Abgabe belastet wurde.

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