Kaufen ist der einfache Teil. Wer Bitcoin wieder in Franken tauschen will, steht vor zwei Fragen, die beim Kauf niemand gestellt hat: Über welchen Weg kommt das Geld zurück aufs Konto, und was sagt die Bank, wenn dort plötzlich CHF 40’000 von einer Krypto-Plattform eingehen?
Die erste Frage ist schnell beantwortet, die zweite beschäftigt viele erst, wenn die Gutschrift blockiert ist. Diese Seite vergleicht die Auszahlungswege für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, nennt die Gebühren und erklärt, welche Unterlagen Sie für den Herkunftsnachweis bereithalten sollten – am besten, bevor die Bank danach fragt.
Vier Wege von Krypto zu Franken
Es gibt im Wesentlichen vier Wege: Verkauf bei einer Börse oder App mit Überweisung aufs Bankkonto, Verkauf direkt im E-Banking einer Bank, Verkauf an Privatpersonen über einen Peer-to-Peer: Privatpersonen handeln direkt miteinander; die Plattform vermittelt und sichert den Handel ab.-Marktplatz und Bargeld am Automaten oder in der Wechselstube. Für die allermeisten ist der erste Weg der richtige.
| Anbieter | Verkauf | Auszahlung | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| CEX.IO | 0,15 % Maker, 0,25 % Taker | kein CHF; SEPA EUR 2.99, SWIFT 0,3 % + USD 25 | Vertragspartner auf Nevis |
| Kraken | Pro 0,40–0,80 %, App 1–1,5 % | SIC CHF 1, gleicher Tag | Konto muss auf Ihren Namen lauten |
| SwissBorg | 0,99 % | 0,10 %, min. CHF 5, max. CHF 110 | Gesellschaft in Frankreich |
| Relai | 1 % plus Netzwerkgebühr | aufs eigene Bankkonto | nur Bitcoin, ab CHF 50 |
| DFX | 1,99 % | CHF oder EUR per SEPA | +1 % bei unklarer Herkunft der Mittel |
| YouHodler | nicht bestätigt | 0,15 % bzw. CHF 15 | Fokus auf Hebel und Kredite |
Ein Rechenbeispiel mit CHF 10’000: Bei Kraken Pro kostet der Verkauf als Taker CHF 80, die SIC-Auszahlung CHF 1. Bei SwissBorg sind es CHF 99 plus CHF 10 für die Auszahlung, bei Relai CHF 100 plus Netzwerkgebühr, bei DFX CHF 199. Hinzu kommt überall ein Unterschied zwischen dem Kurs, zu dem Sie verkaufen, und dem Marktkurs. Er ist eine Gebühr, auch wenn er nicht so heisst.. Der Rechner oben zeigt den aktuellen Gegenwert in Franken – mit dem Pfeil drehen Sie die Richtung um.
Kraken zahlt Franken per SIC über die Bank Frick aus, ab CHF 2, für CHF 1, am selben Tag; per SWIFT gehen erst Beträge ab CHF 100. Das Bankkonto muss auf denselben Namen lauten wie das Kraken-Konto (Kraken im Test). SwissBorg verlangt für Franken-Auszahlungen 0,10 Prozent, mindestens CHF 5 und höchstens CHF 110 – bei grossen Beträgen günstig, bei kleinen relativ teuer (SwissBorg im Test). Relai kauft Bitcoin für 1 Prozent zurück, die Netzwerkgebühr zahlt beim Verkauf der Kunde; Verkäufe zählen zur Jahreslimite von CHF 100’000 für Kauf und Verkauf zusammen (Relai im Test). DFX aus Zug verlangt von Privatpersonen 1,99 Prozent und laut eigenen Geschäftsbedingungen 1 Prozent zusätzlich, wenn die Herkunft der Mittel unklar ist.
CEX.IO führt keine Franken. Wer dort verkauft, erhält Euro per SEPA für EUR 2.99 oder Dollar per SWIFT für 0,3 Prozent plus USD 25, mindestens USD 50; den Wechsel in Franken übernimmt dann Ihre Bank zu ihrem Kurs. Der Vertragspartner für Schweizer Kunden ist CEX OVRS LLC auf Nevis, ohne Schweizer Bewilligung (CEX.IO im Test). Für den Herkunftsnachweis dürfte eine Euro-Gutschrift aus dem Ausland eher Fragen auslösen als eine Franken-Zahlung über SIC.
Verkaufen, wo Sie gekauft haben: Bank und Neobank
Wer bei PostFinance, der ZKB, Yuh oder Swissquote gekauft hat, hat es am einfachsten. Verkauft wird im E-Banking oder in der App, der Erlös steht Sekunden später auf dem Konto. Die Gebühr entspricht der beim Kauf: 0,95 Prozent bei PostFinance, 1 Prozent bei ZKB, Yuh und Swissquote im Standardtarif. Einen Herkunftsnachweis verlangt dabei kaum jemand, denn die Bank kennt die Geschichte der Coins selbst – sie hat sie Ihnen verkauft.
Coins von aussen lassen sich dort aber oft nicht verkaufen. PostFinance, die ZKB und die Zuger KB nehmen keine Einlieferungen von fremden Wallets an. Swissquote akzeptiert Einzahlungen, ab USD 500 gratis, darunter für USD 10. Die Luzerner Kantonalbank nimmt Coins ab CHF 5’000 pro Coin kostenlos entgegen. Den Vergleich aller Banken finden Sie unter Krypto-Banken in der Schweiz.
P2P: an Privatpersonen verkaufen
Auf dem Schweizer Marktplatz Peach Bitcoin, einer Neuenburger Firma und Mitglied der Selbstregulierungsorganisation PolyReg, verkaufen Sie Bitcoin an andere Nutzer. Ihre Coins liegen dabei auf einem Treuhandkonto: Die Coins werden gesperrt, bis beide Seiten ihren Teil erfüllt haben., bis Sie den Eingang der Zahlung bestätigt haben; bezahlt wird per Überweisung oder über Dienste wie TWINT. Peach behält 2 Prozent des Betrags aus dem Treuhandkonto ein.
Der Haken liegt beim Geld, das Sie erhalten. Bestätigen Sie nur, was unwiderruflich auf Ihrem Konto steht, und akzeptieren Sie keine Zahlungen von Dritten, die nicht der Käufer sind – sonst landen Sie in einer Betrugskette, bei der das Geld später zurückgefordert wird. Zudem fallen viele kleine Gutschriften von Unbekannten auch Ihrer Bank auf. Gängige Maschen beschreibt Krypto-Betrug in der Schweiz.
Bargeld: Automat und Wechselstube
Am Automaten von Värdex verkaufen Sie Bitcoin – nicht Ether – gegen Franken: Betrag wählen, per SMS-Code bestätigen, innert zehn Minuten den angezeigten Betrag aus einer eigenen Wallet senden, nach der Bestätigung im Netz das Geld in 100-Franken-Noten beziehen. In Genf tauscht die Wechselstube Rex Change Krypto gegen Bargeld, mit 6 Prozent Kommission unter CHF 1000 und 5 Prozent bis CHF 9’999. Ab CHF 1000 innert 30 Tagen braucht es überall einen Ausweis. Details unter Bitcoin-Automaten in der Schweiz und Bitcoin mit Bargeld kaufen.
Franken per SIC auf Ihr eigenes Konto, mit Kontoauszügen, die Ihre Bank versteht: der Weg mit den wenigsten Rückfragen.
Seit 2013 am MarktGruppe registriert bei FinCEN (USA) und FCA (UK)
Warum Banken bei Krypto-Geld nachfragen
Die Rückfrage der Bank ist kein Misstrauen gegen Sie persönlich, sondern Pflicht. Das Geldwäschereigesetz verlangt von Banken, die wirtschaftlichen Hintergründe einer Zahlung abzuklären, wenn sie ungewöhnlich erscheint oder Anhaltspunkte für Geld aus Straftaten bestehen (Art. 6 GwG). Bei begründetem Verdacht muss die Bank der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung erstatten. Eine plötzliche Gutschrift von CHF 40’000 aus Liechtenstein, Frankreich oder Übersee auf einem Lohnkonto ist genau so ein Fall.
Dazu kommt, dass Krypto für Banken ein Sonderrisiko ist: Coins können aus Betrug, Erpressung oder Darknet-Geschäften stammen, und viele Banken prüfen eingehende Krypto-Erlöse deshalb strenger als andere Zahlungen. Wie weit das gehen kann, zeigt Neuenburg: Die Banque Cantonale Neuchâteloise kündigte im Januar 2024 an, ab Juni keine Krypto-Handelsflüsse mehr über ihre Konten abzuwickeln, wegen des Aufwands für die Prüfungen. Die meisten Banken gehen nicht so weit. Sie wollen aber eine nachvollziehbare Geschichte sehen – und die können Sie liefern, wenn Sie vorbereitet sind.
Herkunftsnachweis: diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Was die Bank sucht, ist eine lückenlose Kette: Franken aus legaler Quelle, Kauf der Coins, Aufbewahrung, Verkauf, Rückzahlung auf Ihr Konto. Je besser jeder Schritt belegt ist, desto schneller ist die Abklärung erledigt. Diese Unterlagen haben sich bewährt:
- Bankauszüge, die die ursprünglichen Einzahlungen an die Börse oder App zeigen – das belegt, dass legal verdientes Geld in Krypto floss.
- Kontoauszüge und Transaktionshistorie der Börse auf Ihren Namen: Käufe, Verkäufe, Ein- und Auszahlungen als PDF oder CSV.
- Bei eigener Wallet: die Adressen, die Transaktions-IDs der Überträge und auf Wunsch eine signierte Nachricht, die beweist, dass Sie die Adresse kontrollieren.
- Steuererklärungen der vergangenen Jahre, in denen die Coins im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt sind – oft der stärkste einzelne Beleg.
- Bei geschenkten, geerbten oder geschürften Coins: Schenkungsvertrag, Erbteilung, Mining-Abrechnungen oder eine schriftliche Darstellung mit Daten und Beträgen.
- Eine kurze Zusammenfassung auf einer Seite: wann gekauft, wo aufbewahrt, warum jetzt verkauft und wofür das Geld bestimmt ist.
Am schwierigsten haben es Leute, die vor vielen Jahren gekauft haben und deren Börse nicht mehr existiert. Suchen Sie dann alte Bestätigungs-E-Mails, Bankauszüge der damaligen Überweisungen und die Adressen in Ihrer Wallet; die öffentliche Blockchain zeigt, seit wann Coins auf einer Adresse liegen. Und ein unbequemer, aber wichtiger Punkt: Wer Coins nie in der Steuererklärung deklariert hat, steht beim Herkunftsnachweis schlechter da. Wie Sie das nachholen, erklärt Krypto in der Steuererklärung.
So gehen Sie bei einer grösseren Auszahlung vor
-
Bank vorab informieren
Kündigen Sie grössere Beträge bei Ihrer Kundenberaterin oder per Nachricht im E-Banking an und fragen Sie, welche Unterlagen gewünscht sind.
-
Dossier zusammenstellen
Belege nach der Liste oben als PDF sammeln und nach Datum ordnen. Eine Seite Zusammenfassung erleichtert der Bank die Arbeit.
-
Testbetrag senden
Zuerst einen kleinen Betrag auszahlen. So sehen Sie, wie die Zahlung ankommt und ob die Bank reagiert.
-
In Franken auf das eigene Konto
Franken per SIC auf ein Konto in Ihrem Namen auszahlen lassen. Zahlungen an Dritte oder auf fremde Konten wecken Verdacht.
-
Rückfragen zügig beantworten
Fordert die Bank Unterlagen nach, liefern Sie sie vollständig. Halbe Antworten verlängern die Abklärung.
Was Sie nicht tun sollten: einen grossen Betrag absichtlich in viele kleine Auszahlungen zerlegen, damit er nicht auffällt. Genau dieses Muster suchen Banken, und es macht aus einer harmlosen Auszahlung einen Verdachtsfall. Blockiert die Bank trotz vollständiger Unterlagen, bleibt der Wechsel zu einer Bank, die Krypto-Erlöse akzeptiert – für grosse Vermögen etwa zu einer der Krypto-Banken, die wir unter Krypto-Banken in der Schweiz vorstellen.
Wenn die Coins von der eigenen Wallet kommen
Liegen Ihre Coins auf einer Hardware-Wallet, müssen Sie sie zum Verkaufen erst an eine Börse senden. Hier greift die Regel, nach der Finanzinstitute bei Krypto-Überweisungen Angaben zu Absender und Empfänger erheben und weitergeben müssen.: Nach der Aufsichtsmitteilung 02/2019 der FINMA dürfen von der FINMA beaufsichtigte Institute Coins von externen Wallets nur entgegennehmen, wenn diese ihren eigenen, verifizierten Kunden gehören. Die FINMA bezeichnet das selbst als eine der strengsten Regelungen weltweit. In der Praxis bestätigen Sie, dass die Adresse Ihnen gehört, teils mit einer signierten Nachricht oder einer kleinen Testüberweisung. Internationale Börsen handhaben das unterschiedlich; rechnen Sie mit einem Formular.
Planen Sie dafür etwas Zeit ein, und senden Sie bei grossen Beträgen zuerst einen kleinen Teil. Wie Sie Coins grundsätzlich selbst verwahren, erklärt Krypto-Wallets in der Schweiz.
Grosse Beträge: OTC statt Orderbuch
Ab einem sechsstelligen Betrag lohnt sich ein Blick auf den Over the Counter: Handel ausserhalb des öffentlichen Orderbuchs, direkt mit einem Händler zu einem fest vereinbarten Preis.-Handel. Kraken OTC richtet sich an Geschäfte ab USD 50’000 und zahlt auf das Kraken-Konto, ein Bankkonto oder eine Wallet aus; Relai Private beginnt bei CHF 100’000 mit Gebühren von 1,00 bis hinunter auf 0,20 Prozent. Der Vorteil: ein fester Preis für den ganzen Betrag und ein Ansprechpartner, der auch beim Herkunftsnachweis weiss, was Ihre Bank sehen will. Mehr unter OTC-Handel in der Schweiz.
Steuern beim Verkauf
Für Privatanleger ist der Verkauf steuerlich unspektakulär. Kursgewinne auf Kryptowährungen im Privatvermögen sind steuerfrei, Verluste dafür nicht abziehbar (Art. 16 Abs. 3 DBG). Das gilt auch, wenn Sie in Franken auszahlen. Anders sieht es aus, wenn das Steueramt Sie als gewerbsmässigen Händler einstuft. Die ESTV wendet dafür sinngemäss das Kreisschreiben Nr. 36 an: Wer Coins mindestens sechs Monate hält, im Jahr höchstens das Fünffache des Anfangsbestands umsetzt, mit Gewinnen unter 50 Prozent des Reineinkommens bleibt, nicht auf Kredit handelt und Derivate nur zur Absicherung nutzt, gilt in jedem Fall als privat. Gewerbsmässige Gewinne sind Einkommen und AHV-pflichtig.
Der Erlös selbst bleibt Vermögen: Was per 31. Dezember auf dem Konto oder noch als Coin vorhanden ist, unterliegt der Vermögenssteuer. Die Belege für den Herkunftsnachweis sind übrigens dieselben, die auch das Steueramt sehen will. Wer sie einmal sauber gesammelt hat, spart doppelt Arbeit. Die Details erklären Krypto-Steuern in der Schweiz und Krypto in der Steuererklärung.