«Zins auf Krypto» – so wird Staking gerne beworben, und genau das ist es nicht. Beim Staking stellen Sie Ihre Coins einem Blockchain-Netzwerk als Sicherheit zur Verfügung und erhalten dafür neu geschaffene Coins und Gebühren. Das funktioniert nur bei bestimmten Kryptowährungen, ist mit Sperrfristen verbunden und wird in der Schweiz als Einkommen besteuert. Seit PostFinance im Januar 2025 ETH-Staking eingeführt hat, ist es auch bei Schweizer Banken angekommen. Dieser Ratgeber zeigt, wer was anbietet, was nach Gebühren und Steuern bleibt und welche Risiken Sie eingehen.
Was beim Staking passiert
Blockchains wie Ethereum, Solana, Cardano oder Polkadot nutzen Konsensverfahren, bei dem Teilnehmer eigene Coins als Pfand hinterlegen, statt wie bei Bitcoin Rechenleistung einzusetzen.. Statt Rechenleistung hinterlegen Teilnehmer Coins als Pfand. Ein Rechner, der neue Blöcke prüft und vorschlägt und dafür Belohnungen erhält. prüft Transaktionen und schlägt Blöcke vor; wer korrekt arbeitet, wird belohnt. Wer gegen die Regeln verstösst oder schwere technische Fehler macht, verliert einen Teil seines Einsatzes – das nennt man Strafe des Netzwerks: Ein Teil der gestakten Coins wird bei Fehlverhalten des Validators gestrichen..
Für einen eigenen Ethereum-Validator braucht es 32 ETH, einen Rechner, der rund um die Uhr läuft, und technisches Wissen. Staking-Anbieter bündeln deshalb die Coins vieler Kunden, betreiben die Validatoren und behalten einen Teil der Rewards als Gebühr. Bitcoin lässt sich übrigens nicht staken: Es nutzt Proof of Work. Was Bitcoin-Anbieter als «Rendite» anbieten, beruht auf Krediten, nicht auf Staking.
Die Rewards sind keine garantierte Verzinsung. Ihre Höhe hängt davon ab, wie viele Coins im ganzen Netzwerk gestakt sind, wie aktiv das Netzwerk genutzt wird und wie zuverlässig der Validator arbeitet. Sie erhalten sie zudem in der gestakten Kryptowährung, nicht in Franken.
Schweizer Anbieter im Vergleich
| PostFinance | Swissquote | Bitcoin Suisse | Kraken | |
|---|---|---|---|---|
| Coins | nur ETH | ETH, SOL, DOT, ADA | ETH, SOL, XTZ, ADA, NEAR, DOT | viele, je nach Land |
| Gebühr auf Rewards | 20 %, min. USD 1 pro Quartal | 20 % | nicht publiziert | 25 % gebunden, 30 % flexibel |
| Minimum | 0,1 ETH | 0,001 ETH, 0,1 SOL, 1 ADA | nicht publiziert | je nach Coin |
| Aufsicht | Bank (FINMA) | Bank (FINMA) | SRO-Mitglied (VQF) | ausländische Gesellschaft |
| Für Schweizer verfügbar | im Konto prüfen |
PostFinance bietet Staking nur für Ether an, ab 0,1 ETH. Seit Mitte August 2026 gibt es keine festen Laufzeiten mehr: Sie lösen das Unstaking selbst im E-Finance aus. Staking- und Unstaking-Aufträge führt PostFinance zweimal pro Woche aus, die Rewards fliessen automatisch in die bestehende Staking-Position. Die Gebühr von 20 % wird quartalsweise dem Referenzkonto belastet. Weitere Proof-of-Stake-Netzwerke sollen laut PostFinance folgen. Alles zum Krypto-Angebot: PostFinance Krypto.
Swissquote stakt vier Coins und nennt auf seiner Website geschätzte Bruttorenditen von bis zu 2,5 % (ETH), 6,24 % (SOL), 4,29 % (DOT) und 2 % (ADA). Ausbezahlt wird wöchentlich am Dienstag. Laut Swissquote kommen keine Unterverwahrer zum Einsatz. Gebühren und Handel im Detail: Swissquote im Test.
Bitcoin Suisse aus Zug stakt sechs Coins, veröffentlicht aber keine Gebühren. Das Unternehmen hat im September 2026 einen Umbau angekündigt und konzentriert sich stärker auf vermögende und institutionelle Kunden. Kraken verlangt 25 % der Rewards bei gebundenem Staking (bis USD 1 Mio. Bestand) und 30 % bei flexiblem Staking. Ob ein bestimmter Coin für Schweizer Kunden stakebar ist, hängt von Krakens Länderregeln ab; wir konnten das nicht verbindlich bestätigen. Erscheint die Option im Konto nicht, ist sie nicht verfügbar. Mehr: Kraken im Test.
Weitere Adressen: Die AMINA Bank in Zug bietet Privatkunden Staking an, ohne öffentliche Gebührenliste. SwissBorg führt ein «Earn»-Angebot, für das laut Preisliste Protokoll- und Erfolgsgebühren anfallen; ob es für Schweizer Kunden verfügbar ist und woraus die Rendite im Einzelfall stammt, geht aus den offiziellen Seiten nicht klar hervor. Prüfen Sie das vor einer Einzahlung – mehr im SwissBorg-Test. Crypto.com schliesst Schweizer Kunden von seinem Angebot «Crypto Earn» aus. Bei Yuh und bei den Kantonalbanken mit Krypto-Handel haben wir kein Staking-Angebot gefunden.
Staken können Sie nur Coins, die Sie bereits besitzen. Mit einem Konto bei einer Krypto-Börse kaufen Sie Ether und andere Proof-of-Stake-Coins in wenigen Schritten.
Seit 2013 am MarktGruppe registriert bei FinCEN (USA) und FCA (UK)
Rechenbeispiel: Was nach Gebühren und Steuern bleibt
Angenommen, Sie staken ETH im Wert von CHF 10’000 bei Swissquote, und die geschätzte Bruttorendite von 2,5 % trifft genau ein. Nach einem Jahr erhalten Sie Rewards im Wert von CHF 250. Davon gehen 20 % Gebühr ab, also CHF 50. Es bleiben CHF 200. Diese sind als Einkommen zu versteuern; bei einem Grenzsteuersatz von 25 % sind das CHF 50. Übrig bleiben rund CHF 150 oder 1,5 % pro Jahr – vor Vermögenssteuer.
Zum Vergleich: Fällt der Ether-Kurs im selben Jahr um 10 %, verlieren Sie CHF 1’000. Staking verändert also wenig an der Frage, ob sich eine Krypto-Anlage lohnt. Es ist ein kleiner Zusatzertrag auf Coins, die Sie ohnehin halten wollen, kein Ersatz für ein Sparkonto.
Sperrfristen: Wie schnell Sie wieder an Ihre Coins kommen
Wer stakt, gibt Flexibilität ab. Bei Ethereum gibt es eine Warteschlange für den Einstieg und eine für den Ausstieg; wie lange sie dauern, hängt von der Netzwerkauslastung ab und kann von Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. PostFinance nennt deshalb keine festen Fristen, sondern verweist auf eine «technische Wartezeit». Swissquote gibt für SOL maximal drei Tage und für ADA maximal sieben Tage an, plus interne Bearbeitung von bis zu fünf Arbeitstagen, und weist darauf hin, dass der gesamte Prozess wegen der Protokoll-Warteschlangen deutlich länger dauern kann.
Während dieser Wartezeit nach dem Auslösen des Unstakings, in der die Coins weder Rewards bringen noch verkauft werden können. können Sie nicht verkaufen. Die FINMA nennt genau das als Marktrisiko: Fällt der Kurs, sitzen Sie fest. Kraken bietet neben gebundenem auch flexibles Staking ohne Sperrfrist an, dafür mit 30 % statt 25 % Gebühr.
Die Risiken
Slashing. Macht der Validator Fehler, kann ein Teil der gestakten Coins verloren gehen. Swissquote weist das Risiko pro Coin aus: Bei ETH und DOT betrifft es Coins und Rewards, bei SOL nur die Rewards, bei ADA gibt es kein Slashing, Validatoren können aber von Rewards ausgeschlossen werden.
Pleite des Anbieters. Die FINMA geht in ihrer Aufsichtsmitteilung 08/2023 vom Dezember 2023 davon aus, dass gestakte Coins von Depotkunden im Konkurs eines beaufsichtigten Instituts ausgesondert werden – vorausgesetzt, sie werden jederzeit für die Kunden bereitgehalten. Sie betont aber, dass die Rechtslage nicht abschliessend geklärt ist und die Unsicherheit steigt, wenn Verwahrung oder Staking an ausländische Firmen ausgelagert werden. Bei einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Aufsicht gelten ohnehin die Regeln des Sitzlandes.
Liquid Staking. Protokolle wie Lido geben für gestakte ETH einen handelbaren Ersatz-Token aus, etwa stETH. So bleiben Sie flexibel, tragen aber zusätzlich das Risiko des Smart Contracts und das Risiko, dass der Token in Stressphasen unter dem Wert von ETH gehandelt wird. Bitcoin Suisse kündigte 2023 an, Liquid Staking über das Liquid Collective anzubieten.
Staking in Selbstverwahrung
Sie können auch ohne Bank oder Börse staken. Bei Cardano, Solana oder Polkadot delegieren Sie Ihre Coins aus dem eigenen Wallet an einen Validator; die Coins bleiben in Ihrer Sie verwahren die Schlüssel zu Ihren Coins selbst, statt sie einem Anbieter zu überlassen., viele Wallet-Apps und Hardware-Wallet-Programme unterstützen das. Bei Ethereum heisst Selbstverwahrung entweder ein eigener Validator mit 32 ETH oder ein Liquid-Staking-Protokoll, mit den oben genannten Risiken.
Der Vorteil: Ihre Coins hängen nicht von der Bilanz eines Anbieters ab. Der Nachteil: Fehler beim Delegieren, eine falsche Validator-Wahl oder ein verlorener Schlüssel gehen allein auf Ihre Rechnung. Und wer als Validator in grösserem Umfang selbst Blöcke produziert, wird steuerlich darauf geprüft, ob das eine selbständige Erwerbstätigkeit ist. Welche Wallets sich eignen, steht in unserem Ratgeber Krypto-Wallets.
Eine dritte Möglichkeit sind börsengehandelte Staking-Produkte: An der SIX sind mehrere Staking-ETPs auf Ether und Solana gelistet, bei denen der Emittent stakt und die Rewards in der Regel in den Wert des Produkts fliessen. Wie diese Wertpapiere funktionieren, erklärt unser Ratgeber zu Krypto-ETPs.
Steuern auf Staking-Rewards
Die ESTV ist hier eindeutig: Rewards aus einem Staking-Pool gelten als Ertrag aus beweglichem Vermögen (Art. 20 Abs. 1 DBG). Steuerbar ist der Wert in Franken im Zeitpunkt, in dem die Rewards gutgeschrieben werden. Wer ohne Pool selbst als Validator arbeitet, wird darauf geprüft, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Auch der Kanton Zug hält in seinen Hinweisen fest, dass Staking-Erträge steuerbar sind.
Praktisch heisst das: Notieren Sie für jede Gutschrift Datum, Menge und Franken-Wert, oder nutzen Sie die Auszüge Ihres Anbieters – PostFinance weist die Rewards im Kryptovermögensauszug aus. Ende Jahr zählen die gestakten Coins samt Rewards zum Vermögen und werden zum Steuerwert der Kursliste deklariert. Verkaufen Sie die Rewards später mit Gewinn, ist dieser Kapitalgewinn für Privatanleger steuerfrei. Wie das in der Steuererklärung aussieht, zeigen die Ratgeber Krypto-Steuern in der Schweiz und Krypto in der Steuererklärung. Wer Ether noch nicht besitzt, findet die Kaufwege unter Ethereum kaufen.