Jedes Frühjahr dieselbe Frage: Wo kommen die Bitcoin hin, und mit welchem Kurs? Die gute Nachricht vorweg: Als Privatanleger müssen Sie in der Schweiz keine Gewinne ausrechnen, keine Haltefristen nachweisen und keine Verkäufe einzeln auflisten. Ihre Arbeit besteht aus zwei Dingen – einer sauberen Bestandsaufnahme per 31. Dezember und der Summe Ihrer Krypto-Erträge im Jahr.
Warum das so ist und wann es anders aussieht, erklärt unser Ratgeber Krypto-Steuern in der Schweiz. Hier geht es um die Praxis: welches Formular, welcher Kurs, welche Belege.
Was Sie deklarieren müssen – und was nicht
In die Steuererklärung gehören:
- Alle Bestände per 31. Dezember – auf jeder Börse, in jeder App, in jedem eigenen Wallet, auch bei Anbietern im Ausland.
- Fiat-Guthaben auf Krypto-Plattformen, etwa Franken, Euro oder Dollar auf einem Börsenkonto.
- Erträge des Jahres: Staking-Rewards, Airdrops, Lending-Zinsen und Mining-Entschädigungen.
- Lohn in Krypto – der steht bereits auf dem Lohnausweis Ihres Arbeitgebers.
Nicht aufführen müssen Privatanleger einzelne Käufe, Verkäufe und Kursgewinne. Die sind steuerfrei. Ausnahme: Das Steueramt stuft Sie als gewerbsmässigen Händler ein; dann gelten andere Regeln (siehe Vergleich weiter unten).
Wo Krypto hingehört: das Wertschriftenverzeichnis
Kryptowährungen erfassen Sie im Formular der Steuererklärung, in dem Sie Bankkonten, Wertschriften und Kryptowährungen mit Steuerwert und Erträgen auflisten., offiziell «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis». Die Kantone Zug und Aargau verlangen in der ersten Spalte «Art/Bezeichnung» den Code KR für Kryptowährungen. Pro Zeile erfassen Sie einen Coin an einem Ort, zum Beispiel «KR Bitcoin, Hardware-Wallet» oder «KR Ether, Börsenkonto». Dazu kommen die Anzahl, der Steuerwert pro Einheit und der Total-Steuerwert.
Erträge stehen in derselben Zeile, aber in der richtigen Kolonne. Das Formular unterscheidet zwischen Werten mit Verrechnungssteuerabzug (Kolonne A) und ohne (Kolonne B). Kryptowährungen sind kein Objekt der Verrechnungssteuer, deshalb gehören Staking-Rewards und ähnliche Erträge in die Kolonne B. Eine Rückforderung gibt es entsprechend keine.
Die Zürcher Wegleitung hält fest, dass für Bitcoin und weitere gängige Kryptowährungen der ESTV-Jahresendsteuerkurs gilt. Andere Coins deklarieren Sie zum Jahresschlusskurs der für diese Währung gängigsten Börse. Als Nachweis verlangt Zürich einen Kontoauszug des Wallets per Ende der Steuerperiode.
Steuerwert finden: die ESTV-Kursliste Schritt für Schritt
Der massgebende Kurs stammt aus der Amtliche Liste der ESTV mit Jahresendwerten für Wertschriften, Devisen und Kryptowährungen, kostenlos auf ictax.admin.ch. der Eidgenössischen Steuerverwaltung. So finden Sie ihn:
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ICTax öffnen
Rufen Sie ictax.admin.ch auf und wählen Sie die Kursliste des Steuerjahres – für die Steuererklärung, die Sie im Frühjahr einreichen, also das Vorjahr.
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Krypto-Feld finden
In der rechten Spalte, unter den Devisenkursen, steht das Feld für Kryptowährungen. Wählen Sie als Stichtag den 31. Dezember und das Kürzel, etwa BTC oder ETH.
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Wert übernehmen
Angezeigt wird der Wert in Franken pro Einheit. Multiplizieren Sie ihn mit Ihrem Bestand und runden Sie auf Rappen.
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Coin nicht gelistet?
Dann gilt der Jahresendkurs der Plattform, über die Sie handeln, bzw. der gängigsten Börse für diesen Coin. Speichern Sie einen Beleg der Quelle.
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Gar kein Kurs?
Lässt sich kein aktueller Kurs ermitteln, deklarieren Sie den ursprünglichen Kaufpreis in Franken.
Zur Orientierung einige Steuerwerte aus der Kursliste, in Franken pro Einheit:
| Coin | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
|---|---|---|
| Bitcoin (BTC) | 69’571.99 | 85’926.49 |
| Ether (ETH) | 2’364.08 | 3’083.56 |
| Solana (SOL) | 99.19 | 179.62 |
| XRP | 1.468 | 1.916 |
| Dogecoin (DOGE) | 0.0957 | 0.2946 |
| Tether (USDT) | 0.7915 | 0.9051 |
Guthaben in Fremdwährung rechnen Sie mit den Devisenkursen derselben Kursliste um: Per Ende 2025 galten USD 1 = CHF 0.79225 und EUR 1 = CHF 0.9305. Krypto-ETPs finden Sie dort über die Suche nach Valor oder ISIN, wie eine Aktie.
Wallets und Börsenkonten: jede Position einzeln
Erfassen Sie jeden Aufbewahrungsort separat. Das macht die Erklärung für das Steueramt nachvollziehbar und erspart Rückfragen.
- Eigene Wallets: Für Coins in einem Hardware- oder Software-Wallet dient ein Export der Wallet-App oder ein Ausdruck aus einem Block-Explorer mit Adresse und Saldo per 31. Dezember als Beleg. Am einfachsten machen Sie am Silvesterabend oder am Neujahrstag einen datierten Screenshot.
- Börsenkonten: Laden Sie bei jeder Plattform einen Kontoauszug per Jahresende herunter – bei Kraken, Coinbase, SwissBorg oder Bitpanda ebenso wie bei Schweizer Apps.
- Gestakte oder gesperrte Coins gehören genauso dazu wie frei verfügbare.
- Verlorener Zugriff: Lassen Sie die Position nicht einfach weg, sondern klären Sie die Bewertung mit Ihrem Steueramt.
Steuerauszug: Welche Anbieter einen liefern
Schweizer Banken stellen für Wertschriftendepots meist einen Steuerauszug aus, oft auch als maschinenlesbaren eSteuerauszug. ZHprivateTax kann diesen importieren; alternativ erfassen Sie die Wertschriftart «Depot/Steuerauszug», tragen das Total ein und laden den vollständigen Auszug als Beleg hoch. Für Krypto ist die Lage weniger einheitlich:
- PostFinance: Bestätigt. Laut PostFinance erhalten Kundinnen und Kunden eine jährliche Übersicht ihrer digitalen Vermögenswerte für die Steuererklärung.
- Swissquote, Yuh, Relai, SwissBorg, Bitpanda: Ob Krypto-Positionen in einem Schweizer Steuerauszug erscheinen, konnten wir auf den offiziellen Produktseiten nicht bestätigen. Fragen Sie im App-Support nach einem «Steuerauszug» oder «Tax Report».
- Kraken, Coinbase und andere ausländische Börsen: Einen Schweizer Steuerauszug konnten wir nicht bestätigen. Sie erhalten Kontoauszüge und Exporte der Transaktionshistorie, etwa als CSV, und bewerten den Bestand selbst mit der Kursliste.
Auch mit Steuerauszug lohnt sich ein Blick auf die Kurse: Massgebend ist der ESTV-Steuerwert, nicht ein Anbieterkurs.
Staking, Airdrops und Lending deklarieren
Erträge sind der aufwendigere Teil, weil jeder einzelne Zufluss zählt. Das Zuger Merkblatt formuliert es präzise: Erträge aus Coins werden für eine Proof-of-Stake-Blockchain gesperrt, um das Netzwerk abzusichern; dafür gibt es neue Coins als Belohnung. sind pro Währung im Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B zu deklarieren, massgebend sind die Werte am Tag des rechtlichen Anspruchs, kumuliert für die Steuerperiode.
In der Praxis heisst das: Laden Sie bei Ihrem Anbieter die Reward-Historie herunter, bewerten Sie jeden Reward in Franken zum Tageskurs und addieren Sie. Bei täglichen Rewards wird das schnell zur Tabellenübung – genau hier helfen Tracker-Tools. Ob Ihr Steueramt eine vereinfachte Bewertung akzeptiert, klären Sie vorher direkt mit ihm. Für einen Gratis zugeteilte Token, etwa für Halter einer bestimmten Kryptowährung oder Nutzer eines Protokolls. gilt der Verkehrswert bei der Zuteilung, für Lending-Zinsen der Wert bei Gutschrift. Wer Mining als selbständige Tätigkeit betreibt, deklariert die Einkünfte im Formular für Selbständigerwerbende. Welche Anbieter Staking in der Schweiz anbieten, zeigt unser Ratgeber Krypto-Staking.
Rechenbeispiel
Ein fiktives Beispiel mit echten Kurslistenwerten: Eine alleinstehende Person in Zug hält per 31.12.2025 folgende Positionen. Im Jahr hat sie 0,1 ETH als Staking-Reward erhalten, an den Zuflusstagen insgesamt CHF 290 wert (angenommener Wert). Im März hat sie zudem 0,1 BTC mit Gewinn verkauft.
- KR Bitcoin, Hardware-Wallet: 0,4 × CHF 69’571.99 = CHF 27’828.80
- KR Ether, Börsenkonto: 3 × CHF 2’364.08 = CHF 7’092.24, Ertrag Kolonne B: CHF 290
- KR Tether, Börsenkonto: 1’000 × CHF 0.7915 = CHF 791.47
- Guthaben USD, Börsenkonto: 500 × CHF 0.79225 = CHF 396.13
Total Steuerwert: CHF 36’108.64, Ertrag ohne Verrechnungssteuer: CHF 290. Der Gewinn aus dem Bitcoin-Verkauf erscheint nirgends – er ist privat steuerfrei. Ob auf das Vermögen tatsächlich Vermögenssteuer anfällt, hängt vom Gesamtvermögen und den kantonalen Abzügen ab.
| Privatanleger | Gewerbsmässiger Händler | |
|---|---|---|
| Bestand per 31.12. | Wertschriftenverzeichnis, Steuerwert | Geschäftsvermögen, Buchwert |
| Kursgewinne | steuerfrei, kein Eintrag | Einkommen aus selbständiger Tätigkeit |
| Kursverluste | kein Abzug | Abzug, wenn verbucht |
| Staking-Erträge | Kolonne B | Geschäftsertrag |
| Unterlagen | Auszüge per 31.12. | Buchhaltung oder Aufstellungen |
| AHV-Beiträge | ja, als Selbständigerwerbende |
Software und Tracker
Wer nur ein, zwei Coins an einem Ort hält, braucht keine Software: Kursliste öffnen, multiplizieren, fertig. Bei mehreren Börsen, DeFi oder täglichen Staking-Rewards sparen Tracker viel Zeit. Was die bekannten Tools für die Schweiz bieten:
- Blockpit bewirbt einen Krypto-Steuerbericht «nach Schweizer Regeln» mit Ausfüllhilfe für das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als PDF.
- CoinTracking stammt aus München und ist seit 2012 am Markt; Schweizer Steuerformulare nennt die Startseite nicht – prüfen Sie den Report vor dem Kauf.
- Koinly: Einen spezifischen Schweizer Report konnten wir nicht bestätigen.
Egal welches Tool: Für Coins mit ESTV-Steuerwert muss im Formular der Kurslistenwert stehen. Viele Tracker rechnen mit eigenen Marktdaten – korrigieren Sie die Werte bei Bedarf. Verbinden Sie Börsen nur mit API-Schlüsseln ohne Handels- und Auszahlungsrechte.
Kantonale E-Tax-Programme
Fast überall füllen Sie die Steuererklärung online oder mit kantonaler Software aus. In Zürich heisst das Angebot ZHprivateTax; ab der Steuerperiode 2025 gibt es nur noch die Online-Lösung. Zug bietet eTax.zug an, Bern den Zugang über BE-Login, Basel-Stadt das Portal eSteuern.BS, Genf GeTax, die Waadt VaudTax und der Aargau EasyTax. Eingabefristen und Formulare unterscheiden sich: In Zürich ist die Steuererklärung in der Regel bis 31. März des Folgejahres einzureichen. Wer seine Steuern direkt in Krypto begleichen möchte, findet die Details unter Steuern mit Bitcoin bezahlen.
Ein Anbieter mit CHF-Konto und Jahresauszug spart beim Deklarieren Arbeit.
Seit 2013 am MarktGruppe registriert bei FinCEN (USA) und FCA (UK)
Belege, die Sie aufbewahren sollten
- Kontoauszug jedes Börsenkontos per 31. Dezember
- Wallet-Export oder Explorer-Ausdruck mit Adresse und Saldo per 31. Dezember
- Vollständige Transaktionshistorie als CSV-Export
- Staking-, Airdrop- und Lending-Historie mit Datum, Menge und Frankenwert
- Kaufbelege und Bankauszüge Ihrer Einzahlungen
- Quelle des Jahresendkurses für Coins ohne ESTV-Steuerwert
Bewahren Sie die Unterlagen auf, solange das Steueramt Nachsteuern verlangen kann – das ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.
Häufige Fehler
- Kaufpreis statt Steuerwert: Deklariert wird der Wert per 31. Dezember, nicht der Einstand.
- Börsenkonten im Ausland vergessen: Mit dem automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (CARF), den die Schweiz laut SIF einführt, werden solche Konten für die Steuerbehörden sichtbar.
- Staking nur als Vermögen erfasst: Rewards sind zusätzlich Einkommen in Kolonne B.
- Falscher Kurs: Für gelistete Coins gilt der ESTV-Wert, nicht der Kurs Ihrer Börse.
- Gewinne versteuert, Verluste abgezogen: Beides entfällt im Privatvermögen.
- Dollar-Guthaben mit eigenem Kurs umgerechnet: Nutzen Sie die Devisenkurse der Kursliste.
Haben Sie in früheren Jahren Krypto vergessen, ist die straflose Selbstanzeige der sauberste Weg: Einmal im Leben bleibt es bei Nachsteuer und Verzugszins, ohne Busse.