Auf dieser Seite Was Sie deklarieren müssen – und was nicht
  1. Was Sie deklarieren müssen – und was nicht
  2. Wo Krypto hingehört: das Wertschriftenverzeichnis
  3. Steuerwert finden: die ESTV-Kursliste Schritt für Schritt
  4. Wallets und Börsenkonten: jede Position einzeln
  5. Steuerauszug: Welche Anbieter einen liefern
  6. Staking, Airdrops und Lending deklarieren
  7. Rechenbeispiel
  8. Software und Tracker
  9. Kantonale E-Tax-Programme
  10. Belege, die Sie aufbewahren sollten
  11. Häufige Fehler

Ratgeber · Deklaration· 7 Min. Lesezeit

Krypto in der Steuererklärung

Bestand per 31. Dezember, Steuerwert aus der ESTV-Kursliste, Erträge in Kolonne B: Schritt für Schritt zur sauberen Krypto-Deklaration.

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Krypto gehört ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, bewertet zum ESTV-Steuerwert per 31. Dezember.
  2. Staking-Rewards, Airdrops und Lending-Zinsen deklarieren Sie als Ertrag ohne Verrechnungssteuer.
  3. Bei ausländischen Börsen bewerten Sie meist selbst – Jahresendauszug und Wallet-Belege aufbewahren.
Smartphone und Notizbuch auf einem Schreibtisch – Unterlagen, um Kryptowährungen in der Steuererklärung zu deklarieren

Jedes Frühjahr dieselbe Frage: Wo kommen die Bitcoin hin, und mit welchem Kurs? Die gute Nachricht vorweg: Als Privatanleger müssen Sie in der Schweiz keine Gewinne ausrechnen, keine Haltefristen nachweisen und keine Verkäufe einzeln auflisten. Ihre Arbeit besteht aus zwei Dingen – einer sauberen Bestandsaufnahme per 31. Dezember und der Summe Ihrer Krypto-Erträge im Jahr.

Warum das so ist und wann es anders aussieht, erklärt unser Ratgeber Krypto-Steuern in der Schweiz. Hier geht es um die Praxis: welches Formular, welcher Kurs, welche Belege.

Was Sie deklarieren müssen – und was nicht

In die Steuererklärung gehören:

Nicht aufführen müssen Privatanleger einzelne Käufe, Verkäufe und Kursgewinne. Die sind steuerfrei. Ausnahme: Das Steueramt stuft Sie als gewerbsmässigen Händler ein; dann gelten andere Regeln (siehe Vergleich weiter unten).

Wo Krypto hingehört: das Wertschriftenverzeichnis

Kryptowährungen erfassen Sie im Formular der Steuererklärung, in dem Sie Bankkonten, Wertschriften und Kryptowährungen mit Steuerwert und Erträgen auflisten., offiziell «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis». Die Kantone Zug und Aargau verlangen in der ersten Spalte «Art/Bezeichnung» den Code KR für Kryptowährungen. Pro Zeile erfassen Sie einen Coin an einem Ort, zum Beispiel «KR Bitcoin, Hardware-Wallet» oder «KR Ether, Börsenkonto». Dazu kommen die Anzahl, der Steuerwert pro Einheit und der Total-Steuerwert.

Erträge stehen in derselben Zeile, aber in der richtigen Kolonne. Das Formular unterscheidet zwischen Werten mit Verrechnungssteuerabzug (Kolonne A) und ohne (Kolonne B). Kryptowährungen sind kein Objekt der Verrechnungssteuer, deshalb gehören Staking-Rewards und ähnliche Erträge in die Kolonne B. Eine Rückforderung gibt es entsprechend keine.

Die Zürcher Wegleitung hält fest, dass für Bitcoin und weitere gängige Kryptowährungen der ESTV-Jahresendsteuerkurs gilt. Andere Coins deklarieren Sie zum Jahresschlusskurs der für diese Währung gängigsten Börse. Als Nachweis verlangt Zürich einen Kontoauszug des Wallets per Ende der Steuerperiode.

Steuerwert finden: die ESTV-Kursliste Schritt für Schritt

Der massgebende Kurs stammt aus der Amtliche Liste der ESTV mit Jahresendwerten für Wertschriften, Devisen und Kryptowährungen, kostenlos auf ictax.admin.ch. der Eidgenössischen Steuerverwaltung. So finden Sie ihn:

  1. ICTax öffnen

    Rufen Sie ictax.admin.ch auf und wählen Sie die Kursliste des Steuerjahres – für die Steuererklärung, die Sie im Frühjahr einreichen, also das Vorjahr.

  2. Krypto-Feld finden

    In der rechten Spalte, unter den Devisenkursen, steht das Feld für Kryptowährungen. Wählen Sie als Stichtag den 31. Dezember und das Kürzel, etwa BTC oder ETH.

  3. Wert übernehmen

    Angezeigt wird der Wert in Franken pro Einheit. Multiplizieren Sie ihn mit Ihrem Bestand und runden Sie auf Rappen.

  4. Coin nicht gelistet?

    Dann gilt der Jahresendkurs der Plattform, über die Sie handeln, bzw. der gängigsten Börse für diesen Coin. Speichern Sie einen Beleg der Quelle.

  5. Gar kein Kurs?

    Lässt sich kein aktueller Kurs ermitteln, deklarieren Sie den ursprünglichen Kaufpreis in Franken.

Zur Orientierung einige Steuerwerte aus der Kursliste, in Franken pro Einheit:

Coin31.12.202531.12.2024
Bitcoin (BTC)69’571.9985’926.49
Ether (ETH)2’364.083’083.56
Solana (SOL)99.19179.62
XRP1.4681.916
Dogecoin (DOGE)0.09570.2946
Tether (USDT)0.79150.9051

Guthaben in Fremdwährung rechnen Sie mit den Devisenkursen derselben Kursliste um: Per Ende 2025 galten USD 1 = CHF 0.79225 und EUR 1 = CHF 0.9305. Krypto-ETPs finden Sie dort über die Suche nach Valor oder ISIN, wie eine Aktie.

Wallets und Börsenkonten: jede Position einzeln

Erfassen Sie jeden Aufbewahrungsort separat. Das macht die Erklärung für das Steueramt nachvollziehbar und erspart Rückfragen.

Steuerauszug: Welche Anbieter einen liefern

Schweizer Banken stellen für Wertschriftendepots meist einen Steuerauszug aus, oft auch als maschinenlesbaren eSteuerauszug. ZHprivateTax kann diesen importieren; alternativ erfassen Sie die Wertschriftart «Depot/Steuerauszug», tragen das Total ein und laden den vollständigen Auszug als Beleg hoch. Für Krypto ist die Lage weniger einheitlich:

Auch mit Steuerauszug lohnt sich ein Blick auf die Kurse: Massgebend ist der ESTV-Steuerwert, nicht ein Anbieterkurs.

Staking, Airdrops und Lending deklarieren

Erträge sind der aufwendigere Teil, weil jeder einzelne Zufluss zählt. Das Zuger Merkblatt formuliert es präzise: Erträge aus Coins werden für eine Proof-of-Stake-Blockchain gesperrt, um das Netzwerk abzusichern; dafür gibt es neue Coins als Belohnung. sind pro Währung im Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B zu deklarieren, massgebend sind die Werte am Tag des rechtlichen Anspruchs, kumuliert für die Steuerperiode.

In der Praxis heisst das: Laden Sie bei Ihrem Anbieter die Reward-Historie herunter, bewerten Sie jeden Reward in Franken zum Tageskurs und addieren Sie. Bei täglichen Rewards wird das schnell zur Tabellenübung – genau hier helfen Tracker-Tools. Ob Ihr Steueramt eine vereinfachte Bewertung akzeptiert, klären Sie vorher direkt mit ihm. Für einen Gratis zugeteilte Token, etwa für Halter einer bestimmten Kryptowährung oder Nutzer eines Protokolls. gilt der Verkehrswert bei der Zuteilung, für Lending-Zinsen der Wert bei Gutschrift. Wer Mining als selbständige Tätigkeit betreibt, deklariert die Einkünfte im Formular für Selbständigerwerbende. Welche Anbieter Staking in der Schweiz anbieten, zeigt unser Ratgeber Krypto-Staking.

Rechenbeispiel

Ein fiktives Beispiel mit echten Kurslistenwerten: Eine alleinstehende Person in Zug hält per 31.12.2025 folgende Positionen. Im Jahr hat sie 0,1 ETH als Staking-Reward erhalten, an den Zuflusstagen insgesamt CHF 290 wert (angenommener Wert). Im März hat sie zudem 0,1 BTC mit Gewinn verkauft.

Total Steuerwert: CHF 36’108.64, Ertrag ohne Verrechnungssteuer: CHF 290. Der Gewinn aus dem Bitcoin-Verkauf erscheint nirgends – er ist privat steuerfrei. Ob auf das Vermögen tatsächlich Vermögenssteuer anfällt, hängt vom Gesamtvermögen und den kantonalen Abzügen ab.

Was deklariert wird: Privatanleger und gewerbsmässiger Händler
PrivatanlegerGewerbsmässiger Händler
Bestand per 31.12.Wertschriftenverzeichnis, SteuerwertGeschäftsvermögen, Buchwert
Kursgewinnesteuerfrei, kein EintragEinkommen aus selbständiger Tätigkeit
Kursverlustekein AbzugAbzug, wenn verbucht
Staking-ErträgeKolonne BGeschäftsertrag
UnterlagenAuszüge per 31.12.Buchhaltung oder Aufstellungen
AHV-Beiträgeja, als Selbständigerwerbende

Software und Tracker

Wer nur ein, zwei Coins an einem Ort hält, braucht keine Software: Kursliste öffnen, multiplizieren, fertig. Bei mehreren Börsen, DeFi oder täglichen Staking-Rewards sparen Tracker viel Zeit. Was die bekannten Tools für die Schweiz bieten:

Egal welches Tool: Für Coins mit ESTV-Steuerwert muss im Formular der Kurslistenwert stehen. Viele Tracker rechnen mit eigenen Marktdaten – korrigieren Sie die Werte bei Bedarf. Verbinden Sie Börsen nur mit API-Schlüsseln ohne Handels- und Auszahlungsrechte.

Kantonale E-Tax-Programme

Fast überall füllen Sie die Steuererklärung online oder mit kantonaler Software aus. In Zürich heisst das Angebot ZHprivateTax; ab der Steuerperiode 2025 gibt es nur noch die Online-Lösung. Zug bietet eTax.zug an, Bern den Zugang über BE-Login, Basel-Stadt das Portal eSteuern.BS, Genf GeTax, die Waadt VaudTax und der Aargau EasyTax. Eingabefristen und Formulare unterscheiden sich: In Zürich ist die Steuererklärung in der Regel bis 31. März des Folgejahres einzureichen. Wer seine Steuern direkt in Krypto begleichen möchte, findet die Details unter Steuern mit Bitcoin bezahlen.

Ein Anbieter mit CHF-Konto und Jahresauszug spart beim Deklarieren Arbeit.

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Belege, die Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie die Unterlagen auf, solange das Steueramt Nachsteuern verlangen kann – das ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.

Häufige Fehler

Haben Sie in früheren Jahren Krypto vergessen, ist die straflose Selbstanzeige der sauberste Weg: Einmal im Leben bleibt es bei Nachsteuer und Verzugszins, ohne Busse.

FAQ

Häufige Fragen

Wo trage ich Kryptowährungen in der Steuererklärung ein?

Im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, mit einer Zeile pro Coin und Aufbewahrungsort. In Zug und im Aargau steht in der ersten Spalte der Code KR für Kryptowährungen. Sie erfassen Anzahl, Steuerwert pro Einheit per 31. Dezember und den Total-Steuerwert. Staking-Erträge und andere Erträge ohne Verrechnungssteuerabzug kommen in die Kolonne B. Als Beleg dient ein Auszug des Wallets oder Börsenkontos per Jahresende.

Welcher Bitcoin-Kurs gilt für die Steuererklärung?

Massgebend ist der Steuerwert der ESTV-Kursliste per 31. Dezember, nicht der Kurs Ihrer Börse. Per 31.12.2025 beträgt er CHF 69’571.99 pro Bitcoin, ein Jahr zuvor waren es CHF 85’926.49. Für Ether gelten CHF 2’364.08. Die Werte finden Sie auf ictax.admin.ch. Für Coins ohne ESTV-Wert nehmen Sie den Jahresendkurs der gängigsten Handelsplattform.

Muss ich Krypto angeben, wenn ich nichts verkauft habe?

Ja. Deklariert wird der Bestand am 31. Dezember, weil Kryptowährungen der Vermögenssteuer unterliegen. Ob Sie im Jahr gekauft, verkauft oder nur gehalten haben, spielt dafür keine Rolle. Verkäufe und Kursgewinne müssen Privatanleger hingegen nicht einzeln aufführen, weil private Kapitalgewinne steuerfrei sind. Erträge wie Staking-Rewards gehören dagegen immer in die Steuererklärung.

Gibt es von Kraken oder Coinbase einen Steuerauszug für die Schweiz?

Einen Schweizer Steuerauszug von Kraken oder Coinbase konnten wir nicht bestätigen. Beide stellen Kontoauszüge und Exporte der Transaktionshistorie bereit. Damit erfassen Sie Ihren Bestand per 31. Dezember selbst und bewerten ihn mit der ESTV-Kursliste. Bestätigt ist dagegen PostFinance: Kundinnen und Kunden erhalten eine jährliche Übersicht ihrer digitalen Vermögenswerte für die Steuererklärung.

Wie deklariere ich Staking-Erträge?

Jeder Reward ist im Zeitpunkt des Zuflusses zum Frankenwert steuerbares Einkommen. Sie addieren die Werte pro Währung über das ganze Jahr und tragen die Summe im Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B ein, weil keine Verrechnungssteuer abgezogen wurde. Laden Sie dazu die Reward-Historie bei Ihrem Anbieter herunter. Die erhaltenen Coins zählen per 31. Dezember zusätzlich zum Vermögen.

Was tun, wenn ich Krypto in früheren Jahren nicht deklariert habe?

Nutzen Sie die straflose Selbstanzeige. Einmal im Leben verzichtet die Steuerbehörde auf eine Busse, wenn sie noch keine Kenntnis hat und Sie vorbehaltlos mitwirken. Sie zahlen Nachsteuer und Verzugszins für die betroffenen Jahre, höchstens zehn. Warten ist riskant: Mit dem automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte, den die Schweiz einführt, erhalten die Steuerbehörden Daten ausländischer Anbieter.

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